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Wie diese Reihenfolge entsteht
Jede Zahl auf dieser Seite kommt live aus dem Datenmodell – nichts ist fest verdrahtet. Klick dich durch.
Vorgänge
Werkstatt
Kunden
Kontakte
Kassen-Telefonbuch und Verordner-Verzeichnis — das Wissen gehört dem HausLager & Wiedereinsatz
Abrechnung
Ausgelieferte Versorgungen, bereit für die Übertragung nach § 302 SGB VKostenträger, § 302 und E-Rechnung
Für Kostenträger gilt die E-Rechnungspflicht nicht: eine Krankenkasse ist keine Unternehmerin im Sinne des Umsatzsteuerrechts, und die Berufsgenossenschaft nimmt ihre Heilverfahren ausdrücklich von ihrem E-Rechnungs-Kanal aus.
Der Abrechnungsweg ist damit aber nicht derselbe: § 302 gilt nur im GKV-Verfahren — Papier und DTA bleiben dort zulässig. Die Berufsgenossenschaft rechnet ihre Arbeitsunfälle im UV-Verfahren nach SGB VII ab, PKV und Selbstzahler laufen über Kostenerstattung.
Firmenkunden (E-Rechnung)
XRechnung ab …E-Rechnung an Firmenkunden
Ab … müssen Rechnungen an Firmenkunden über 250 € elektronisch raus — als XRechnung nach EN 16931.
Im Haus betrifft das meist den Arbeitsschutz: Einlagen und Sicherheitsschuhe an Arbeitgeber.